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14-tägiges Widerrufsrecht
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Rücksendung der wiederverkaufsfähigen Ware nur im unbeschriebenen und unbeklebten Originalkarton (Umverpackung/Folie verwenden), bei Nichtbeachtung müssen wir eine Neuverpackungspauschale in Höhe von 14,95 Euro erheben
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versiegelte oder eingeschweißte Artikel nehmen wir nur ungeöffnet zurück
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Elektronikbauteile werden nur unbenutzt zurückgenommen
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Blech- und Karosserieteile werden nur unbearbeitet zurückgenommen
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bei Sperrgut setzen Sie sich bitte vor einer Rücksendung mit uns in Verbindung, damit wir die Abholung veranlassen können
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geben Sie bitte Ihre Rücksendung bei Ihrer nächstliegenden DHL/Postfiliale auf, bitte vermeiden Sie nach Möglichkeit die unfreie Rücksendung Ihrer Bestellung, da diese höhere Kosten verursacht
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bei Rücksendung von Sonderbestellungen berechnen wir eine Wiedereinlagerungsgebühr i.H.v. 25% des Warenwertest (wie beim Bestellvorgang als Information übermittelt)
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Rückerstattungen (Rückzahlungen) erfolgen mit der Zahlungsmethode, die für die Bezahlung der Bestellung durch Sie gewählt wurde, also per Überweisung auf Ihr Girokonto oder per PayPal. Sie können auch statt einer Auszahlung die Ausstellung eines Gutschein zur späteren Verwendung in unserem eShop anfordern. Bitte teilen Sie uns im ausgefüllten Rücksendeschein bzw. auf Anfrage die Rückzahlungsmethode und ggf. Ihre Bankverbindung mit.
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weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Widerrufsbelehrung
RÜCKSENDUNG
Bitte legen Sie jeder Rücksendung den vollständig ausgefüllten Rücksendeschein bei.
Rücksendeschein (pdf 185kb) download
Wenn Sie eine kostenlosen Rücksendung vornehmen möchten (Widerruf o.ä.), senden wir Ihnen auf Anforderung per Email ein Retourenlabel zur kostenfreien Paketabgabe in Ihrer DHL-Filiale. Schreiben Sie uns dazu eine Email mit der Bestellnummer und der Artikelnummer/Anzahl der zurückzugebenden Artikel an info@autoteile-shopping24.de.
Bitte legen Sie jeder Rücksendung den vollständig ausgefüllten Rücksendeschein bei.
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REKLAMATION
Wenn Sie einen Artikel reklamieren möchten, so legen Sie bitte zusätzlich zum Rücksendeschein den ausgefüllten Reklamationsschein der Rücksendung bei.
Reklamationsschein (pdf 200kb) download
Wenn Sie einen Artikel reklamieren möchten, so legen Sie bitte zusätzlich zum Rücksendeschein den ausgefüllten Reklamationsschein der Rücksendung bei.
Reklamationsschein (pdf 200kb) download
Informationen zu Transportschäden
Leider kommt es bei Lieferungen mit DHL und UPS, sowie über Speditionen immer wieder zu Transportschäden. Was müssen Sie in diesem Fall beachten?.
Transport mit DHL oder UPS
Wir legen Ihnen bei UPS/DHL für Transportschäden eine Meldefrist von 6 Werktagen nahe (12 Tage bei internationalen Sendungen). Innerhalb dieser Frist sollte die Beschädigung der Ware angezeigt werden. Bei offensichtlichen Schäden der Verpackung ist eine Annahmeverweigerung anzuraten. Es ist auch möglich, bei einer Lieferung von mehreren Paketen eine Teilannahmeverweigerung durchzuführen, so dass nicht auf die komplette Warenlieferung verzichtet werden muss. Bei jeglicher Art von Schäden, ob offensichtlich oder verdeckt, ist in jedem Falle die Beschädigung innerhalb der Frist zu melden und Ware und Verpackung unbedingt für eine spätere Begutachtung durch den Paketdienst aufzubewahren und bereitzustellen. Ist die Frist überschritten, lehnt der Transporteur jede Haftung ab!
Transport durch Spedition
Bei dieser Transportart muss ebenfalls unverzüglich bei Warenanahme die Verpackung geprüft werden. Zeichnet hier der Empfänger dem Spediteur auf der sogenannten Rollkarte den Empfang der Ware kommentarlos gegen, so bestätigt er damit, die Ware in einem einwandfreien Zustand erhalten zu haben. Damit lässt sich eine spätere Reklamation nicht mehr argumentieren, denn der Schaden könnte auch ebenso gut später beim Kunden entstanden sein. Hier gibt es keine Meldefrist von 6 Werktagen.
Alle gesetzlichen Vorschriften über Speditionsgeschäfte unterliegen den Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp.). Hier sind auch die Pflichten bei der Ablieferung im §33 ausdrücklich beschrieben, ebenso die Haftungsgrenzen bei Beschädigungen. Aus diesem Grunde möchten wir Sie eindringlich bitten, bei Anlieferung durch eine Spedition unbedingt auf den Zustand der Verpackung zu achten. Prüfen Sie diese von allen Seiten, denn oft wird das Paket so platziert, dass evtl. Beschädigungen verdeckt werden, damit der Empfänger “rein quittiert” und so den Erhalt einer einwandfreien Ware bestätigt. Durch diese Empfangsbestätigung befinden sich dann sowohl Spediteur als auch der Lieferant nicht mehr in der Haftung!
Leider kommt es bei Lieferungen mit DHL und UPS, sowie über Speditionen immer wieder zu Transportschäden. Was müssen Sie in diesem Fall beachten?.
Transport mit DHL oder UPS
Wir legen Ihnen bei UPS/DHL für Transportschäden eine Meldefrist von 6 Werktagen nahe (12 Tage bei internationalen Sendungen). Innerhalb dieser Frist sollte die Beschädigung der Ware angezeigt werden. Bei offensichtlichen Schäden der Verpackung ist eine Annahmeverweigerung anzuraten. Es ist auch möglich, bei einer Lieferung von mehreren Paketen eine Teilannahmeverweigerung durchzuführen, so dass nicht auf die komplette Warenlieferung verzichtet werden muss. Bei jeglicher Art von Schäden, ob offensichtlich oder verdeckt, ist in jedem Falle die Beschädigung innerhalb der Frist zu melden und Ware und Verpackung unbedingt für eine spätere Begutachtung durch den Paketdienst aufzubewahren und bereitzustellen. Ist die Frist überschritten, lehnt der Transporteur jede Haftung ab!
Transport durch Spedition
Bei dieser Transportart muss ebenfalls unverzüglich bei Warenanahme die Verpackung geprüft werden. Zeichnet hier der Empfänger dem Spediteur auf der sogenannten Rollkarte den Empfang der Ware kommentarlos gegen, so bestätigt er damit, die Ware in einem einwandfreien Zustand erhalten zu haben. Damit lässt sich eine spätere Reklamation nicht mehr argumentieren, denn der Schaden könnte auch ebenso gut später beim Kunden entstanden sein. Hier gibt es keine Meldefrist von 6 Werktagen.
Alle gesetzlichen Vorschriften über Speditionsgeschäfte unterliegen den Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp.). Hier sind auch die Pflichten bei der Ablieferung im §33 ausdrücklich beschrieben, ebenso die Haftungsgrenzen bei Beschädigungen. Aus diesem Grunde möchten wir Sie eindringlich bitten, bei Anlieferung durch eine Spedition unbedingt auf den Zustand der Verpackung zu achten. Prüfen Sie diese von allen Seiten, denn oft wird das Paket so platziert, dass evtl. Beschädigungen verdeckt werden, damit der Empfänger “rein quittiert” und so den Erhalt einer einwandfreien Ware bestätigt. Durch diese Empfangsbestätigung befinden sich dann sowohl Spediteur als auch der Lieferant nicht mehr in der Haftung!








